Was 2013 anders wird auf Österreichs Straßen

• Die Radwegbenützungspflicht wird aufgehoben. Quadratische Verkehrszeichen weisen künftig auf eine freiwillige Radwegbenützung, runde Verkehrszeichen auf eine verpflichtende Radwegbenützung hin.

• Das Handytelefonierverbot kommt nun auch für Radfahrer. So wie für Autofahrer drohen Strafen von bis zu 72 Euro. Das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung ist aber zulässig.

 

Vermutlich erst im April oder Mai ergeben sich auch im Verwaltungsstrafgesetz einige Änderungen:

• Die Obergrenze für Organmandate wird auf 90 Euro angehoben (bisher 36 Euro).

• Die Obergrenze für Anonymverfügungen steigt auf 365 Euro (bisher 220 Euro), jene für Strafverfügungen auf 500 Euro (bisher 300 Euro).

• Die Verfolgungsverjährung wird auf ein Jahr verlängert (bisher sechs Monate).